EAG - VO
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Richtlinien 2002/95/EG - 2002/96/EG
Sehr geehrte Kunden!
Allgemein
Für die RGE Robert Gmeiner Energietechnik GmbH ist die pflichtmäßige Umsetzung der neuen Richtlinien, welche vor allem dem Umweltschutz dienen, sehr wichtig.
2002/96/EG Elektronikaltgeräteverordnung (EAG-VO), BGBl. II/121
Nach Durchsicht der Gerätelisten und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Hrn. Mag. Georg Fürnsinn) werden die von uns in Österreich erstmalig in den Verkehr gezogenen Produkte als rein für gewerbliche Zwecke angesehen.
Die RGE hat sich daher vorläufig entschieden, die Elektroaltgeräte nicht über ein Entsorgungssystem zu entpflichten, sondern den bisher bewährten Entsorgungsweg mit Entsorgern (Fa. Tree und Fa. Killer) fortzuführen.
Sammel- und Behandlungskategorien
Bei den von uns gelieferten Produkten fallen nur die steckbaren USV-Anlagen unter die EAG-VO. Hier können wir 2 Kategorien unterscheiden:
- Elektrokleingeräte (Kantenlänge < 50cm)
- Großgeräte (Kantenlänge > 50cm)
... zur Kategoriezuordnung
Grundsätzlich ist noch zu erwähnen, dass USV-Anlagen, welche fix in einer Kundenanlage montiert und verdrahtet werden, als ortsfeste industrielle und gewerbliche Großgeräte anzusehen sind und nicht der EAG-VO unterliegen - bei USV-Anlagen also ab 5kVA.
Stoffverbote
Die Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ROHS), welche auch Bestandteil der EAG-VO (§4) ist, wurde von uns bereits umgesetzt.
Wir haben uns um Bestätigungen unserer Lieferpartner aus den EU- und Drittländern bemüht, in welchen uns die Einhaltung/Umsetzung der ROHS-Vorgaben (auch Produkte, die nicht der EAG-VO unterliegen) innerhalb 2005 zugesagt wurde.
Es ist darin verboten, Elektro- und Elektronikgeräte, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) oder polybromiertes Diphenylether (PBDE) oder mehr als 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenen Werkstoff enthalten, in Verkehr zu setzen.
Kennzeichnungspflicht
Für USV-Anlagen, welche als einzige unserer Produkte der EAG-VO unterliegen, können wir folgende Aussagen zur Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Mülltonne nach §12 treffen:
- Powerware ? bereits in vollem Umfang eingeführt (Kennzeichnung am Gerät und an der Verpackung)
Drittstaatenimporte:
- Inform, Opti-UPS, Ablerex ? Kennzeichnung an der Verpackung, Kennzeichnung am Produkt wird z.Z. umgesetzt
Bei beiden Lieferanten wird die RGE als Importeur aufscheinen, da wir an keinem Entsorgungssystem teilnehmen.
Übergangslösung:
Bei den bereits lagernden (importierten) Produkten werden wir für Lieferungen nach dem 13. August 2005 einen Aufkleber mit der durchgestrichenen Mülltonne an der Verpackung anbringen.
Zerlegeanleitung
Angaben über die Zerlegetätigkeit bzw. für die weiter Behandlung nach § 14 (Information für Behandlungsanlagen) werden innerhalb eines Jahres auf unserer Homepage präsent sein.
Rücknahme
Da wir unsere Produkte ausschließlich gewerblich vertreiben bieten wir folgende Leistungen nach §10:
- Bei Kauf eines Neugerätes ähnlicher Leistung, welches die selbe Funktion erfüllt, wird ein EAG, welches vor dem 13. August 2005 in Verkehr gesetzt wurde (historisches EAG), zurückgenommen (1:1 Rücknahme)
- Unsere EAG, die nach dem 12. August 2005 in Verkehr gesetzt werden, nehmen werden von uns kostenlos zurückgenommen. Vorausgesetzt ist eine freie Lieferung an unser Unternehmen.
Für alle weiteren Produkte, welche nicht unter die EAG-VO fallen, ist der Kunde für die Entsorgung selbst verantwortlich. Wir bieten hier zur Unterstützung bei freier Anlieferung einen Entsorgungsbeitrag von ? 0,39/kg an.
Wir haben die Entsorgungsverpflichtungen daher auch in unseren Lieferbedingungen eingebracht.
Meldepflicht
Wir haben uns bereits beim Umweltbundesamt gemäß § 22 Abs. 1 AWG 2002 registriert (§ 21 Abs. 1 EAG-VO) und werden unsere Meldeverpflichtungen (in Verkehr gesetzte Massen, Sammel- und Verwertungsmassen) erfüllen.
Ausweisung von Behandlungskosten
Hersteller dürfen die Kosten für Sammlung und Behandlung von EAG aus privaten Haushalten für Geräte, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gesetzt werden beim Verkauf eines Neugerätes gegenüber dem Käufer ausweisen. (Haushaltsgroßgeräte bis 13.2.2013, alle anderen Gerätekategorien bis 13.2.2011)
Da unsere Produkte lt. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Hrn. Mag. Georg Fürnsinn) als rein gewerblich anzusehen sind, liegt es im Ermessen unserer Kunden, die tatsächlichen Entsorgungskosten auszuweisen.
Verpackungsentpflichtung
Hier haben wir uns bereits bei Geschäftsaufnahme einer Lizenzierung unterzogen ? unsere Entsorgungsnummer ARA 10870.
Bei weiteren Fragen bzgl. EAG-VO und zu unseren Produkten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit (umwelt)freundlichen Grüßen aus Leobersdorf,
Dipl.-Ing.(FH) Manfred Schiefer, Geschäftsführung
Robert Gmeiner, Gesellschafter
